Der Gesetzesdschungel hat mal wieder zugeschlagen...
Allerdings glaube ich nicht das es auslegungssache ist wenn die begründung damit anfängt wie jemand aussieht...
Für mich wäre das eine Diskriminierung egal in welcher hinsicht
Soweit ich das mal verstanden hab gilt es erst als Campen wenn man sich eine feste bleibe gebaut hat, also ein Zelt.
Ich wüsste nicht dass es jemanden verboten wäre sich vor "Regen" (Stichwort: Tarp) zu schützen oder sich mal eben hinzulegen um eine runde zu schlafen
Wenn ich dann bis morgens durch schlafe kann ich ja auch nichts dafür oder?
Aber genau das ist das Problem, ich weiß es halt nicht sondern vermute nur, aber das bringt ja keinen weiter...