Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 15.02.2013, 01:05
Benutzerbild von Sigurd
Sigurd Sigurd ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 15.11.2010
Ort: Steiermark
Beiträge: 365
Renommee-Modifikator: 14
Sigurd Stammes Mitglied
Standard

Ja ich hab mich da ein bisschen schwamming ausgedrückt. Das war auch nur mein erster Gedankenschwall zu "Papier" gebracht

Im zweiten Anlauf hab ich da aber etwas gefunden das dir weiterhelfen könnte.

Zitat:
Tipp: Grauzone “Lagern”
Lagern bedeutet einfach rasten oder “Pause machen” und ist selbstverständlich erlaubt. Der Übergang zwischen campen und lagern ist fliessend, sodass meist nicht geklärt werden kann ob der “Täter” nun einfach lagert oder schon campiert.
Lagern kann man auch mit einem Biwaksack oder einem Schirm als Ersatz für das Zelt. Auch ein Tarp, Poncho oder nur ein Schlafsack/Isomatte sind möglich.
Biwakieren ist das »Kampieren außerhalb von Campingplätzen während eines kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraumes im hochalpinen Gelände«.
Unter Kampieren versteht man meist das »Nächtigen von Personen in mobilen Unterkünften, wie Zelten, Wohnwägen, Kraftfahrzeugen, Wohnmobilen, Mobilheimen und dergleichen im Rahmen des Tourismus«. In der Regel ist das Biwakieren aber vom Verbot des Kampierens ausgenommen.
Es handelt sich dabei aber um eine rechtliche Grauzone. Wird man erwischt oder angesprochen sollte man auf der sicheren Seite bleiben und sich glaubwürdig “herausreden”, dass man nur Vögel beobachtet oder den Sonnenuntergang geniesst.
Nicht zu empfehlen ist es über mehrere Tage am selben Ort zu “lagern” und/oder Müll zu hinterlassen sowie Schaden (Lagerfeuer) anzurichten.

Keine Grauzone ist allerdings, entgegen so manchem Wunschdenken, das Zelten auf (öffentlichen) Wegen. Dies stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar.
Den ganzen (durchaus interessanten) Text findest du hier:
http://wild-campen.de/rechtslage-in-deutschland/
Mit Zitat antworten