Erstmal danke für die gute Antwort =)
Das heißt also im Klartext dass:
Ich im Wald, ein Tarp errichten kann,
eine Unterlage, alias Schlafsack, hinlegen kann
mich dann dort hinlegen kann oder im Prinzip "Bushcraften" kann
allerdings ohne Sachschäden in Form von Lagerfeuern, Jagen etc.
und wenn dann jemand (Polizei, Förster, Ranger) meint er müsste mich "doof" anmachen
kann ich sagen dass ich den Sonnenaufgang + Tierwelt sehen möchte.
Solange dies alles auf Öffenltichem Gelände geschiet
und das würde dann als Ruhen bzw. Biwakieren gelten und wäre somit erlaubt/Legal?
So entnehme ich das auf jedenfall aus dem Text