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Allgemeinses Off-Topic Allgemeine Themen die nichts mit Survival zu tun haben.

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  #1  
Alt 15.02.2013, 01:06
Benutzerbild von BugOutSurvival
BugOutSurvival BugOutSurvival ist offline
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Registriert seit: 17.03.2012
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BugOutSurvival Stammes Mitglied
Standard Wild Campen / Rasten ? Gesetze?!

Hey Leute,

mir stellt sich schon seit Monaten die Frage wie die Sache zwischen Wild Campen und Rasten aussieht...


Rasten in einem Naherholungsgebiet (z.B. Nationalpark Eifel) ist ja nicht Verboten, sogar erwünscht...

Das Wildcampen generell Verboten ist, ist mir bewusst...

Wo fängt allerdings das Wildcampen an?

Sobald man einen Unterschlupf gebaut hat?

Tarp? Zelt?

Ein Tarp kann auch als Regenschutz dienen und nicht als direkter Unterschlupf...

Wo liegt also die Grenze zwischen Rasten und Campen?

Wann Rastet man und wann Campt man?
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  #2  
Alt 15.02.2013, 01:44
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Sigurd Sigurd ist offline
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Sigurd Stammes Mitglied
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Gute Frage, wissen tu ich das auch nicht.

Aber es ist wohl Auslegungssache und hat mit Anstand und so zu tun. Gegen ein Nickerchen im Sitzen ist sicher nichts einzuwenden. Auf ner Parkbank oder so rumlungern könnte dafür wiederrum zu "Komplikationen" führen. Kommt wohl auch drauf an wie man aussieht. Bei nem Typen im Anzug wird man eher weniger die Bullen holen als bei nem Penner
Über Nacht bleiben und dort schlafen könnte wohl auch ein interessanter Punkt sein.
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  #3  
Alt 15.02.2013, 01:51
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BugOutSurvival BugOutSurvival ist offline
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Der Gesetzesdschungel hat mal wieder zugeschlagen...

Allerdings glaube ich nicht das es auslegungssache ist wenn die begründung damit anfängt wie jemand aussieht...

Für mich wäre das eine Diskriminierung egal in welcher hinsicht

Soweit ich das mal verstanden hab gilt es erst als Campen wenn man sich eine feste bleibe gebaut hat, also ein Zelt.

Ich wüsste nicht dass es jemanden verboten wäre sich vor "Regen" (Stichwort: Tarp) zu schützen oder sich mal eben hinzulegen um eine runde zu schlafen

Wenn ich dann bis morgens durch schlafe kann ich ja auch nichts dafür oder?


Aber genau das ist das Problem, ich weiß es halt nicht sondern vermute nur, aber das bringt ja keinen weiter...
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  #4  
Alt 15.02.2013, 02:05
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Sigurd Sigurd ist offline
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Sigurd Stammes Mitglied
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Ja ich hab mich da ein bisschen schwamming ausgedrückt. Das war auch nur mein erster Gedankenschwall zu "Papier" gebracht

Im zweiten Anlauf hab ich da aber etwas gefunden das dir weiterhelfen könnte.

Zitat:
Tipp: Grauzone “Lagern”
Lagern bedeutet einfach rasten oder “Pause machen” und ist selbstverständlich erlaubt. Der Übergang zwischen campen und lagern ist fliessend, sodass meist nicht geklärt werden kann ob der “Täter” nun einfach lagert oder schon campiert.
Lagern kann man auch mit einem Biwaksack oder einem Schirm als Ersatz für das Zelt. Auch ein Tarp, Poncho oder nur ein Schlafsack/Isomatte sind möglich.
Biwakieren ist das »Kampieren außerhalb von Campingplätzen während eines kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraumes im hochalpinen Gelände«.
Unter Kampieren versteht man meist das »Nächtigen von Personen in mobilen Unterkünften, wie Zelten, Wohnwägen, Kraftfahrzeugen, Wohnmobilen, Mobilheimen und dergleichen im Rahmen des Tourismus«. In der Regel ist das Biwakieren aber vom Verbot des Kampierens ausgenommen.
Es handelt sich dabei aber um eine rechtliche Grauzone. Wird man erwischt oder angesprochen sollte man auf der sicheren Seite bleiben und sich glaubwürdig “herausreden”, dass man nur Vögel beobachtet oder den Sonnenuntergang geniesst.
Nicht zu empfehlen ist es über mehrere Tage am selben Ort zu “lagern” und/oder Müll zu hinterlassen sowie Schaden (Lagerfeuer) anzurichten.

Keine Grauzone ist allerdings, entgegen so manchem Wunschdenken, das Zelten auf (öffentlichen) Wegen. Dies stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar.
Den ganzen (durchaus interessanten) Text findest du hier:
http://wild-campen.de/rechtslage-in-deutschland/
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  #5  
Alt 15.02.2013, 02:21
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BugOutSurvival BugOutSurvival ist offline
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Erstmal danke für die gute Antwort =)



Das heißt also im Klartext dass:


Ich im Wald, ein Tarp errichten kann,

eine Unterlage, alias Schlafsack, hinlegen kann

mich dann dort hinlegen kann oder im Prinzip "Bushcraften" kann

allerdings ohne Sachschäden in Form von Lagerfeuern, Jagen etc.

und wenn dann jemand (Polizei, Förster, Ranger) meint er müsste mich "doof" anmachen

kann ich sagen dass ich den Sonnenaufgang + Tierwelt sehen möchte.

Solange dies alles auf Öffenltichem Gelände geschiet

und das würde dann als Ruhen bzw. Biwakieren gelten und wäre somit erlaubt/Legal?


So entnehme ich das auf jedenfall aus dem Text
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  #6  
Alt 15.02.2013, 03:17
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Sigurd Sigurd ist offline
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Sigurd Stammes Mitglied
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So stehts zumindest drinnen. Leider konnte ich keinen offiziellen Gesetzestext dazu finden da ich noch herausfinden muss wie das betreffende Gesetz lautet.
Lässt sich aber sicher auch rausfinden, aber nicht mehr heute Nacht
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  #7  
Alt 15.02.2013, 20:05
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Schwefelporling Schwefelporling ist offline
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Die Praxis zeigt, dass wildes Campen in der Regel klargeht, wenn man täglich den Platz wechselt. Am ungünstigsten wäre es, wenn man z.B. schon tagsüber in einem Naherholungsgebiet (z.B. großer Park, beliebter Badesee ) sein Zelt aufbaut und die umgebenden Sträucher abhackt und verbaut, dann von abends bis tief in die Nacht Musik hörend ein ansehnliches Lagerfeuer macht und danach bis weit in den Vormittag schläft, bis man seine Kochhinterlassenschaften draussen und das Zelt selber wegpackt.

Wenn man sich aber respektvoll verhält, nicht direkt an einer Straße zeltet und morgens ans Aufbrechen denkt, passiert eigentlich nichts. Ein Tarp im Gebüsch (ab ca. 10m Stärke, abseits von Wegen) fällt normalerweise eh keinem auf. Man kann bei entsprechendem Wetter ja auch nur auf seiner Isomatte schlafen; manchmal wecken einen dann halt am nächsten Tag die Ameisen.

Feuer kann man in der Regel an Stränden machen, wo es sowieso jeder tut (z.B. am Rhein), oder halt tagsüber (Feuerschein fällt nicht auf), oder eventuell abseits des Lagers (wg. Spuren) ein kleines Kochfeuer machen. Ansonsten einfach einen Gaskocher in Reserve halten.
Wenn man als extremer Hobby- Landstreicher zum Schlafen auf Nummer sicher gehen will, reist man eher nachts und „lagert“ dann tagsüber zur Erholung.
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  #8  
Alt 15.02.2013, 21:16
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Mücke Mücke ist offline
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..
__________________
`it is easy to be brave from a distance´

THANK YOU
mother nature

i respect you with all my heart
i will `fight´ for you
until i part

BITTE (un)lieber ORF, antworten Sie bevor sie andere Menschen fast killen auf die Frage `Ist da jemand?´ mal selbst mit `Ja - hier ist jemand!´ bei einer `licht ins dunkel´ intiative - und nicht nur wenn sie GELD dafür bekommen.... jemand der von mutter erde den auftrag hat, licht ins dunkel zu bringen. vielen dank. nur falls die KRONE mitliest.
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  #9  
Alt 17.02.2013, 12:38
mogusch mogusch ist offline
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Registriert seit: 05.01.2012
Beiträge: 633
Renommee-Modifikator: 13
mogusch Stammes Mitglied
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http://www.sdw.de/waldwissen/verhalt...ld/waldknigge/

einfach mal die einzelnen rupriken durchgehen. auch wenn es nicht 100% die "wald-rechtslage" in der BRD wiederspiegelt.
__________________
gruß
mogusch

ist nicht das ganze leben survival?
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  #10  
Alt 09.03.2013, 19:26
Benutzerbild von Bushcraft
Bushcraft Bushcraft ist offline
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Ort: St. Valentin
Beiträge: 405
Renommee-Modifikator: 13
Bushcraft Stammes Mitglied
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Da ich schon Touren abbrechen musste um einer Anzeige zu entgehen, hab ich mal nachgefragt. Die Leutchen vom Land NÖ haben mir dann einen Link geschickt.

Die Regelungen für ÖSTERREICH!!!

http://www.alpenverein.at/portal_wAs...en_HP_2010.pdf


Wie es in Deutschland ist kann ich leider nicht sagen.
__________________
Es muss nicht schmecken, man muss nicht satt werden, man muss nur überleben!
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